Zum Thema: Bürgerbegehren

2009-11-19 - Frankfurter Neue Presse - Germany

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in Paragraf 8 b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt. Das Bürgerbegehren samt Fragestellung und Unterstützer-Unterschriften (zehn Prozent der Wahlberechtigten der jüngsten Gemeindewahl in Bad Vilbel sind das 2317) muss spätestens sechs..

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